Seit Jahresanfang gilt die neue Grenzgängerregelung mit Deutschland. Diese ermöglicht nun auch Arbeiten im Homeoffice. Auch Arbeitgeber außerhalb der Grenzregion können betroffen sein.
Die Liebhabereiverordnung gibt vor, wie lange Vermieterinnen und Vermieter in der Verlustzone bleiben dürften ohne die steuerliche Anerkennung zu verlieren. Diese Zeiträume wurden erfreulicherweise verlängert.
Der Antrag für die Spendenbegünstigung kann ab sofort in FinanzOnline gestellt werden. Wer rückwirkend mit Jahresbeginn 2024 die Absetzbarkeit haben möchte, muss bis 30.6.2024 den Antrag stellen.